Die Baumappen mit den vollständigen Unterlagen sind mindestens eine Woche vor der jeweiligen Sitzung des Gemeinderates beim Bauamt der VG Lalling einzureichen. Der zeitliche Vorlauf ist notwendig, um die Unterlagen – insbesondere im Hinblick auf die vorhandenen Erschließungsmöglichkeiten – zu prüfen. Erst nach dieser Prüfung kann eine Behandlung im Gemeinderat erfolgen.
Kurzfristig vor der Sitzung eingereichte Bauunterlagen können daher in aller Regel erst in der darauf folgenden Sitzung behandelt werden.
Außerdem wird aufgrund verschiedener Bauaufsichtsfälle darauf hingewiesen, dass die Erteilung einer Baugenehmigung nach Bauausführung bzw. begonnener Bauausführung und anschließender bauaufsichtlicher Beanstandung durch das Landratsamt nicht zwingend oder selbstverständlich ist.
VG Lalling