In den vergangenen Monaten sind bei der Gemeinde Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen, in denen auf teilweise zu schnelles Fahren in einzelnen Straßenabschnitten hingewiesen wurde. Diese Hinweise betrafen insbesondere die Hatzenberger Straße in Grattersdorf sowie die Gemeindeverbindungsstraße Wangering – Bärnöd.

Um die Situation objektiv beurteilen zu können, wurden an den genannten Straßen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Ziel dieser Maßnahmen war es, festzustellen, ob die Bedenken gerechtfertigt sind und entsprechender Handlungsbedarf besteht.

Die Messergebnisse wurden in der jüngsten Verkehrsschau mit der Polizeiinspektion Deggendorf, dem Verkehrsreferat am Landratsamt Deggendorf und der Gemeinde ausgewertet und die Situationen vor Ort überprüft.

Die Auswertung zeigte, dass die überwiegende Mehrheit der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer die jeweils geltenden Höchstgeschwindigkeiten einhält oder teilweise sogar deutlich unterschreitet. Vereinzelte Überschreitungen bewegten sich im vertretbaren Rahmen, die sich nicht gänzlich verhindern lassen.

Auf Grundlage dieser Ergebnisse wurde festgestellt, dass generell keine Änderung der bestehenden Beschilderung, geschweige denn die Installation von Verkehrshindernissen, erforderlich ist. Darüber hinaus lassen verkehrsrechtliche Vorgaben hier keinen Spielraum für die Gemeinde.

Die Gemeinde Grattersdorf wird die bestehende Tempo-30-Beschilderung an der Hatzenberger Straße nach dem Winter dennoch anpassen, um ein langsameres Fahrverhalten zu fördern.

Die Gemeinde nimmt Hinweise aus der Bürgerschaft sehr ernst. Jede Anfrage wird als Einzelfall bearbeitet und geprüft.

In diesem Zusammenhang wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Höchstgeschwindigkeit an Ortsdurchfahrten grundsätzlich bei 50 km/h liegt und nicht durch Begrenzungen (z. B. 30 km/h) unterschritten werden darf. Ausnahmen können nur in sogenannten sensiblen Bereichen wie etwa an Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern oder Seniorenheimen erfolgen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch wir uns an die vorgegebenen Rechtsgrundlagen halten müssen und dennoch versuchen, den Anfragen der Bürger bestmöglich entgegenzukommen.

VG Lalling