Kreisgeschäftsführer Helmut Plenk macht aufmerksam: Auch als Rentner mit der Pflege von Angehörigen die Rente steigern
Wer Angehörige oder andere pflegebedürftige Personen in häuslicher Umgebung pflegt, kann dafür von der Pflegeversicherung Rentenbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt erhalten.
Wer hat einen Anspruch?
Voraussetzung für die Rentenbeitragszahlung ist aktuell, dass die Pflegeperson
- eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche und nicht erwerbsmäßig pflegt, und
- daneben regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig ist,
Die Höhe der Beiträge zur Rentenversicherung richtet sich dann nach der Höhe des Pflegegrades und den Leistungen, die in Anspruch genommen werden, ob also Pflegegeld, die Pflegesach- oder eine Kombileistung bezogen wird:
Inanspruchnahme ausschließlich von Pflegesachleistungen | Inanspruchnahme von Kombinationsleistungen | Inanspruchnahme ausschließlich von Pflegegeld | |
---|---|---|---|
Pflegegrad 2 | 6,86 € | 8,33 € | 9,80 € |
Pflegegrad 3 | 10,93 € | 13,27 € | 15,61 € |
Pflegegrad 4 | 17,79 € | 21,60 € | 25,41 € |
Pflegegrad 5 | 25,41 € | 30,86 € | 36,30 € |
Rentenanspruch (West) auf Basis der Werte für das 2. Halbjahr 2025 für ein Jahr Pflege |
Neue Möglichkeiten für Rentnerinnen und Rentner durch die Flexi-Rente
Bis vor kurzem hatten pflegende Rentnerinnen und Rentner häufig, anders als jüngere Pflegepersonen, kaum Möglichkeit, von den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung finanziell zu profitieren. Grundsätzlich zahlt die Pflegekasse – wenn eine Vollrente bezogen wird – für die Pflegeperson nämlich nur bis zum Alter der Regelaltersgrenze die Pflegebeiträge.
Rentner profitierten also nur, solange sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hatten, von der Pflege.
Durch die Regelungen der Flexi-Rente hat sich seit 1. Juli 2017 auch für Vollrentenbezieher, die die Altersgrenze überschritten haben, die Möglichkeit eröffnet, mit den Pflegebeiträgen noch die eigene Rente aufzubessern. Es besteht die Gelegenheit, nach Erreichen der Regelaltersgrenze in eine flexible Teilrente 99,99 Prozent zu wechseln.
Beantragen Rentner bei der Rentenversicherung nun z.B. eine Teilrente von 99,99 Prozent, zahlt die Pflegekasse weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung. Diese erhöhen dann die Rente im Rahmen der Rentenanpassung jeweils zum 01.07. des Folgejahres.
Nach Beendigung der Pflegetätigkeit kann der Rentner wieder bei der Rentenversicherung den Wechsel in die Vollrente beantragen.
Ob sich individuell der Verzicht auf einen Teil der Rente lohnt, richtet sich nach der Höhe der Rente und der Höhe der möglichen Pflegerentenanwartschaft.
Beispiel:
Rentnerin Anna F., 67 Jahre, mit 683 Euro Altersrente betreut Ehemann Franz F. in Pflegegrad 4, der ausschließlich Pflegegeld (800 Euro, Wert seit 2025) erhält.
Wünscht sie die Teilrente von 99,99%, so reduziert sich ihre mtl. Rente um 0,01%.
Gleichzeitig erhält sie für ein Jahr Pflege 25,41 Euro (Wert ab 01.07.25) auf ihr Rentenkonto eingezahlt. Das in einem Kalenderjahr erwirtschaftete Rentenplus wird ihr am 1. Juli des Folgejahres dauerhaft gutgeschrieben. Später kann sie wieder auf die Vollrente umsteigen.
Vorsicht bei Bezug von Betriebsrenten
Allerdings sollten auch Auswirkungen des Teilrentenbezugs auf andere Leistungen bei der Entscheidung mitbedacht werden. So ist für die Auszahlung mancher Betriebsrenten Voraussetzung, dass eine Vollrente bezogen wird. In diesen Fällen ist es ratsam, beim ehemaligen Arbeitgeber oder beim zuständigen Betriebsrententräger eine verbindliche Rechtsauskunft darüber einzuholen, welche Folgen der Teilrentenbezug für die Betriebsrente hat.
Die VdK-Kreisgeschäftsstelle in Deggendorf ist gerne bei der jeweiligen Antragstellung behilflich. Hier erhalten Sie auch alle weiteren Informationen zu den Rentenbeiträgen für Pflegepersonen.
Weitere Auskünfte erteilt
die VdK-Geschäftsstelle Deggendorf
Westlicher Stadtgraben 4, 94469 Deggendorf
Tel. 0991/374113-0
Fax: 0991/374113-9
E-mail: kv-deggendorf@vdk.de