Dank einer Neuregelung zur Übernahme der GEMA-Gebühren von ehrenamtlichen Organisationen profitieren rückwirkend zum 1. Januar 2024 nicht mehr nur eingetragene und gemeinnützige Vereine vom Pauschalvertrag des Freistaates mit der GEMA, sondern alle Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Dazu zählen zum Beispiel Feuerwehren, Sport- und Schützenvereine, Hilfsorganisationen und Kulturvereine. Darüber hinaus sind nun vier statt bisher zwei Veranstaltungen pro Jahr kostenfrei, bei einer Erhöhung der Veranstaltungsfläche von 300 auf 500 Quadratmeter.

GEMA-Gebühren fallen aufgrund des zu schützenden Urheberrechts bei Musikveranstaltungen an. Seit der Unterzeichnung des Pauschalvertrags mit der GEMA im vergangenen Jahr übernimmt der Freistaat Bayern bereits die Kosten von Musikveranstaltungen ehrenamtlicher Organisationen. Diese Entlastungen wurden nun ausgeweitet. Von den Neuerungen erfasst werden alle seit dem 1. Januar 2024 durchgeführten und bei der GEMA angemeldeten Veranstaltungen, die die neuen Kriterien erfüllen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.gema.de/de/musiknutzer/vereine-in-bayern.