Grundstückseigentümer sind verpflichtet, einen Dachgeschossausbau bei der Gemeinde zu melden.
Bei einer Vergrößerung der Geschossfläche auf einem Grundstück, das an die öffentliche Wasserversorgung und/oder Abwasserbeseitigung angeschlossen ist, fällt nachträglich ein Herstellungsbeitrag an.
Ansprechpartner: Frau Atzinger, Tel.: 09904 8312-132
Zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes wird darum gebeten, dass der Meldepflicht nachgekommen wird. Ansonsten muss eine stichprobenartige Überprüfung durchgeführt werden.
VG Lalling