Grundstückseigentümer sind verpflichtet, einen Dachgeschossausbau bei der Gemeinde zu melden.

Bei einer Vergrößerung der Geschossfläche auf einem Grundstück, das an die öffentliche Wasserversorgung und/oder Abwasserbeseitigung angeschlossen ist, fällt nachträglich ein Herstellungsbeitrag an. 

Ansprechpartner: Frau Atzinger, Tel.: 09904 8312-132

Zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes wird darum gebeten, dass der Meldepflicht nachgekommen wird. Ansonsten muss eine stichprobenartige Überprüfung durchgeführt werden.

VG Lalling