Seit Jahresbeginn schickt die Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) nun auch Personen vor dem 55. Lebensjahr alle drei Jahre automatisch eine Rentenauskunft zu.
Bislang erfolgte eine solche Mitteilung erst ab dem 55. Lebensjahr. Die Auskunft bekommt, wer die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt hat. Sie beinhaltet die Höhe der zu erwartenden Regelaltersrente unter Berücksichtigung der bislang gezahlten Beiträge. Versicherte, die noch keine automatische Rentenauskunft erhalten, aber dennoch eine Rentenberechnung wünschen, können sich bei der LAK über ihre möglichen Rentenansprüche informieren und sich die Rentenhöhe berechnen lassen.

Über den Rentenschätzer im Internet unter www.svlfg.de/rentenhoehe besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich die Höhe einer Rente berechnen lassen. Weitere Rentenauskünfte können auch über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ angefordert werden.