Die Hauptaufgabe des Waldbesitzers liegt unter anderem darin, das Waldbrandrisiko möglichst zu verringern und auch vorbeugende Maßnahmen zu treffen – sowohl waldbaulich als auch technisch.
So weist auch die Kreisbrandinspektion Deggendorf die privaten Waldbesitzer darauf hin, dass sie ihrer Pflicht zur Freihaltung der Wege nach dem Bayerischen Waldgesetz, insbesondere der „Richtlinie zur Waldbrandabwehr“, nachkommen müssen.
Sämtliche Angrenzer von Forstwegen werden daher gebeten, die Wege von Bewuchs freizuhalten. Dies gilt nicht nur, wenn Waldbrandgefahr besteht, sondern ganzjährig.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Wald die Verkehrssicherungspflicht an öffentlichen Straßen und Wegen grundsätzlich alleine beim Waldeigentümer des an den öffentlichen Weg angrenzenden Grundstücks liegt.