Aus gegebenem Anlass möchten wir an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger appellieren, dass Sie Hecken, Bäume und Sträucher auf Ihrem Grundstück, die in öffentliche Verkehrsflächen (Gehwege, Fahrbahnen, Plätze) hineinragen, regelmäßig zurückschneiden, so dass die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs nicht behindert wird.

Es ist besonders darauf zu achten, dass die Sicht auf Verkehrszeichen, Straßenlaternen, Hausnummernschilder und Straßenbezeichnungen auch aus großer Entfernung nicht verdeckt sein darf.

Außerdem weisen wir darauf hin, dass die Bepflanzungen an Kreuzungen und Einmündungen stets so zu halten sind, dass ein ausreichender Sichtwinkel für einbiegende Fahrzeuge vorhanden ist.

Das Verbot nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG, in der Zeit vom 1. März bis 30. September keine Hecken und Bäume zu entfernen, gilt hier nicht!

Pflegemaßnahmen sind ganzjährig möglich!

Bitte schneiden Sie die Hecken und sonstigen Anpflanzungen auf Ihrem Grundstück zum Schutz der Verkehrsteilnehmer auf Straßen und Gehwegen baldmöglichst zurück.

Damit vermeiden Sie vor allem Schadenersatzansprüche bei z. B. einer Beschädigung von Fahrzeugen oder sogar Unfällen!